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TV 1848 Guntersblum
Ü-Leiter Abrechnung Ü-Leiter Abrechnung

Übungsleiter Abrechnung

Gemäß der geltenden Rechtssprechung und der Finanzordnung des TV 1848 Guntersblum müssen grundsätzlich alle Nachweise und Kassenbelege den Grundsätzen der ordentlichen Buchführung entsprechen. Dies bedeutet u.a., dass die Belege und Dokumente aussagefähig (Datum, Zweck, Zeitrahmen, von … nach … etc.), vollständig und jederzeit durch Prüfer nachprüfbar sein müssen. Um diesem Anspruch Rechnung zu tragen wurde die Vorlage zur Abrechnung der Übungsleitervergütung angepasst. Die Übungsleiter und Helfer füllen die Abrechnungsvorlage (Übungstunden, Fahrt- und sonstige Kosten) aus und unterschreiben die Vorlage. Die Richtigkeit der Angaben ist entsprechend der Zeichnungsleiste durch die Verantwortlichen des Geschäftsführenden Vorstandes (GfV) zu bescheinigen. Die abrechnungsfähigen Kosten werden durch den Oberturnwart ermittelt und nach Prüfung der sachliche Richtigkeit bestätigt. Die Freigabe der Zahlung wird durch den Kassenwart eigenverantwortlich gezeichnet. Das leicht geänderte Procedere ist ab dem 01.01.2020 verbindlich. Die Abrechnung der Übungsstunden und der anderen Kosten durch die Übungsleiter und Helfer ist ab dann mittels des neuen Vordrucks durchzuführen. Individuelle erstellte Vordrucke müssen den o.g. Anforderungen entsprechen. Wichtig: Monatliche bis maximal Quartalsabrechnungen sind möglich, Jahresabrechnungen werden nicht mehr umgesetzt. Die Vorlage zum Ausfüllen per pdf Formular kann hier heruntergeladen werden: Für das Ausfüllen per Excel steht die Datei als Excel-Version zur Verfügung: Kann der Vordruck nicht ausdrucken werden, so werden Vordrucke auf der Geschäftsstelle des TV vorgehalten und können dort oder beim Oberturnwart angefordert bzw. abgeholt werden.